Die Sicherheitsansprüche an den Flugverkehr sind enorm. So kommt es dazu, dass es oft überrascht, welche Artikel mitgenommen werden dürfen oder eben nicht. Deswegen müssen Sie sich vor dem Reisen mit dem Flugzeug die Frage stellen, welche Campingartikel im Gepäck erlaubt sind. Da fällt insbesondere die Frage nach einem Gaskocher im Flugzeug ins Gewicht. Das sagen zu der ganzen Angelegenheit die Gefahrengutvorschriften und die einzelnen Flugunternehmen.
Gaskocher im Flugzeug unter Umständen erlaubt
Die Gefahrgutvorschriften zunächst machen ein klares Statement. Und zwar zeigt sich hier, dass ein Gaskocher im Gepäck sein darf, solange der Tank leer ist. Doch die Flugunternehmen dürfen ergänzende Vorschriften für die eigenen Flüge festlegen. So gestaltet es sich, dass jedes Unternehmen mit seinen Regelungen von dem anderen abweicht. Hierzu ist klar zu sagen, dass Sie sich vor jeder Buchung und vor dem Packen Ihres Koffers allem voran die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Gepäckbestimmungen und alle anderen Papiere, die die Fluggesellschaften zu diesem Thema aufführen, durchlesen sollten. Bei der Lufthansa beispielsweise findet sich eine unglückliche Formulierung: Behälter mit Gasen sind verboten und darunter wird der Campingkocher mit aufgeführt. Allerdings ist der Campingkocher vom Gasbehälter trennbar. Informieren Sie sich deswegen bei Zweifeln separat bei der jeweiligen Fluggesellschaft, damit böse Überraschungen am Flughafen ausbleiben.